Nein. In erster Linie müssen alle angebotenen Waren und Dienstleitungen so beschaffen sein, dass diese mit dem Luxus-Segment in Verbindung gebracht werden können. Eine genaue Abgrenzung und Definition ist möglich. YAR hat jedoch das Recht einzelne Angebote der Anbieter oder auch den Anbieter an sich von der Nutzung dieser Webseite zu verweisen, wenn die angebotenen Waren oder Dienstleistungen in keinster Weise als „luxuriös, exklusiv oder erstklassig“ zu bezeichnen sind.
Im Weiteren gibt es zahlreiche Waren und Dienstleistungen, welche schon in Ihrer Grundeigenschaft vom Angebot bei YAR ausgeschlossen sind, wie z.B. Schusswaffen, insofern diese nicht eine historische Bedeutung haben, Militaria aus der Zeit des Dritten Reiches (Nationalsozialismus). Eine genaue Definition dazu entnehmen Sie bitte unseren
Allgemeinen Nutzungsbedingungen AGB.